Transportschäden

Offensichtlich beschädigte Sendungen


Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung, sollten Sie den Inhalt sofort, im Beisein des Auslieferers, auf Vollständigkeit und soweit möglich auch auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen.
Lassen Sie, auf jeden Fall, sofort ein Schadensprotokoll aufnehmen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, nicht nur die Übernahme der Ware, sondern auch, den äußerlich ordnungsgemäßem Zustand der Versandverpackung, ohne erkennbare Mängel.
Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort im Beisein des Auslieferers die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten.

 

Beispiele für offensichtliche Beschädigung von Warensendungen

 

-       Stark eingedrückte oder feuchte Transportverpackung (Glasbruch)

-       Risse im Karton

-       Sehr deutlicher Gewürzgeruch

 

Verdeckte Transportschäden


Bitte prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt! Verdeckte Transportschäden (erkannt nach Annahme der Pakete) müssen uns, innerhalb von 5 Werktagen, nach Übernahme der Ware gemeldet werden. Später entdeckte Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung beim Transport zurückzuführen sind, werden von Versanddienstleistern nicht mehr anerkannt und ersetzt.

 

Beispiele für verdeckte Transportschäden von Warensendungen

 

-       Beschädigte Verpackung

-       Verbeulte Verpackung

-       Risse im Glas

 

Nicht zugestellte Warensendungen

 

Beziehungsweise Warensendungen bei denen die Annahme, ohne einen triftigen Grund verweigert, oder die Zustellung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Für jede Warensensendung, welche weder durch ein Verschulden vom Versanddienstleister, noch von uns als Verkäufer, nicht zugestellt werden konnte und aus diesem Grund wieder zurückgeschickt werden muss, werden die vom Versanddienstleister erhobenen Rücksendekosten in voller Höhe dem Käufer in Rechnung gestellt, bzw von dem zu erstattenden Warenwert abgezogen. (Bestandteil der AGB)

 

Beispiele für erfolglose Zustellung:

 

-       kein Name an der Klingel

-       Fehlende Hausnummer

-       3 erfolglose Zustellversuche

-       keine erfolgte Abholung im Paketshop (Hermes) / Packstation (DHL)